Ein Arbeitsverhältnis ist oft kein Bund für die Ewigkeit. Insbesondere befristete Verträge, welche schon von Anfang an mit einem Ablaufdatum versehen werden, spielen in der Arbeitswelt eine große Rolle.In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wann eine Befristung zulässig ist und was Sie bei einem befristeten Arbeitsvertrag beachten müssen.
- Was bedeutet die Befristung eines Arbeitsvertrags?
- Was versteht man unter einer Befristung mit Sachgrund?
- Was ist eine Befristung ohne Sachgrund?
- Gesamtdauer von maximal zwei Jahren
- Junge Unternehmen
- Ältere Arbeitnehmer
- Kann man schon vor Ende der Befristung kündigen?
- Welche Chancen hat eine Klage gegen die Befristung?
- Was können wir für Sie tun?
- Fazit
1. Was bedeutet die Befristung eines Arbeitsvertrags?
Wenn ein Arbeitsvertrag befristet ist, endet das Arbeitsverhältnis zu einem vereinbarten Zeitpunkt automatisch – ganz ohne Kündigung. Eine Befristung geht vor allem zu Lasten des Arbeitnehmers. In den §§ 14 ff. Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die Befristung daher zum Schutz des Arbeitnehmers näher geregelt. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Berlin
Wann genau ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, hängt von der konkreten Vereinbarung ab. Man kann unterscheiden zwischen einer Befristung auf Zeit und einer Befristung für einen bestimmten Zweck. Beispiele für einen solchen Zweck können die Vertretung eines Arbeitnehmers in Elternzeit oder die Mitarbeit an einem bestimmten Projekt sein. Wenn der Zweck erfüllt ist, endet auch das Arbeitsverhältnis.
Die Befristung muss immer schriftlich vereinbart werden. In der Regel hat dies vor Arbeitsantritt zu geschehen. Nur in Ausnahmefällen kann die Schriftform „nachgeholt“ werden. Wird die Form nicht gewahrt, gilt der Vertrag als nicht befristet, also auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Beispiel: Bäckermeister B und Arbeitnehmer A einigen sich mündlich über einen befristeten Arbeitsvertrag für sechs Monate. Es liegt kein Sachgrund für die Befristung vor. A fängt an, bei B zu arbeiten. Erst eine Woche nach Arbeitsbeginn schließen sie eine schriftliche Vereinbarung über die Befristung. Das ist aber grundsätzlich nicht möglich. Konsequenz: A ist unbefristet bei B angestellt.
Eine Befristung wird auch danach unterschieden, ob für sie ein Sachgrund besteht oder nicht. Der Gesetzgeber bevorzugt die Befristung mit Sachgrund. Eine sachgrundlose Befristung ist daher nur ausnahmsweise erlaubt und für sie gelten strengere Regeln. Wie genau diese zwei Arten der Befristung gehandhabt werden, erläutern wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.
2. Was versteht man unter einer Befristung mit Sachgrund?
Die wichtigsten Gründe für eine Befristung nennt § 14 Abs. 1 TzBfG:
- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.
- Der Arbeitnehmer tritt die Stelle nach seiner Ausbildung/seinem Studium an und will nur die Zwischenzeit zu einer späteren Beschäftigung überbrücken.
- Der Arbeitnehmer soll einen Mitarbeiter vertreten, der z.B. wegen Elternzeit oder Krankheit ausfällt.
- Wegen der Eigenart der Arbeitsleistung ist die Befristung gerechtfertigt. Beispiele: Anstellung von Schauspielern nur für eine Spielzeit, um Abwechslung im Programm zu ermöglichen; Saisonarbeit.
- Die Befristung dient der Erprobung des Arbeitnehmers.
- Gründe in der Person des Arbeitnehmers rechtfertigen die Befristung.
Beispiel: Der Arbeitnehmer will in Kürze ein Studium beginnen und durch die Beschäftigung nur die Zwischenzeit überbrücken….weiterlesen
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